AGB – ganzRein Sauberkeitsprofis

Umfang der Anwendung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Reinigungsfirma ganzRein Sauberkeitsprofis (nachfolgend auch Reinigungsunternehmen oder Dienstleister genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt). Sie gelten sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden.

 

Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein schriftliches Vertragsverhältnis besteht oder ein Angebot per E-Mail oder telefonisch bestätigt wurde und sich beide Parteien auf die Vertragsbedingungen geeinigt haben.

Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ganzRein Sauberkeitsprofis.

Das Reinigungsunternehmen behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern, ohne dies den Vertragspartnern ausdrücklich mitzuteilen. Betrifft eine Änderung einen bestehenden Vertragskunden, so wird dieser schriftlich darüber informiert.

 

Pflichten der ganzRein Sauberkeitsprofis

Das Reinigungsunternehmen verpflichtet sich, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen sorgfältig, termingerecht und fachgerecht auszuführen.

Für Schäden, die nachweislich durch Mitarbeitende des Unternehmens verursacht wurden, haftet ganzRein Sauberkeitsprofis im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

Schäden müssen vom Auftraggeber innerhalb von zwei Werktagen nach Feststellung schriftlich gemeldet und ausreichend dokumentiert werden. Die Firma ganzRein Sauberkeitsprofis muss den Erhalt der Reklamation oder Schadenmeldung schriftlich bestätigen. Erfolgt dies nicht, erlischt der Haftungsanspruch.

 

Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, sofern er mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist. Der Rücktritt ist schriftlich zu begründen und muss von ganzRein Sauberkeitsprofis schriftlich bestätigt werden, um wirksam zu sein.

Bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten bis zum Zeitpunkt des Rücktritts sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu vergüten.

 

Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister und der Auftraggeber verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen vertraulich zu behandeln.

Diese Pflicht zur Vertraulichkeit umfasst sämtliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

 

Obliegenheiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.

Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und führt dies zu Verzögerungen, Nachteilen oder zur teilweisen oder vollständigen Nichterfüllung des Vertrages, so haftet das Reinigungsunternehmen nicht für daraus entstehende Schäden oder Leistungsverzögerungen.

In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder Schadensersatz gegenüber ganzRein Sauberkeitsprofis.

Verstößt die vom Auftraggeber gewünschte Leistung gegen geltendes Recht oder entstehen dem Auftraggeber infolge seiner eigenen Anweisungen Nachteile, so haftet ausschließlich der Auftraggeber selbst.

 

Kündigung

Ein langfristiger Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen kann von beiden Parteien, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Kündigungstermin vollständig zu vergüten.

 

Gewährleistung

Schäden, die durch ganzRein Sauberkeitsprofis verursacht werden, sind unverzüglich nach Erbringung der Leistung, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, schriftlich zu melden.
Nach Ablauf dieser Frist erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.

Mängel an der erbrachten Leistung sind ebenfalls innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung schriftlich zu beanstanden.
Nach berechtigter Reklamation wird ganzRein Sauberkeitsprofis den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder beseitigen, soweit dies im Rahmen der Gewährleistungspflicht möglich und zumutbar ist.
Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt besteht erst, wenn eine Nachbesserung nicht möglich oder fehlgeschlagen ist.

 

Abrechnung der Leistungen

Die von ganzRein Sauberkeitsprofis erbrachten Reinigungs- und Probereinigungsleistungen werden gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen und Zahlungsbedingungen in Rechnung gestellt.

Zusätzliche Kosten, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen (z. B. aufgrund besonderer Anforderungen oder zusätzlicher Arbeiten), werden dem Auftraggeber vorab telefonisch oder schriftlich mitgeteilt und bedürfen seiner Bestätigung.

Es gelten die jeweils schriftlich vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Mangels anderer Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

 

Vertragsabschluss / Anwerbung von Mitarbeitern

Der Auftraggeber verpflichtet sich, kein direktes Arbeits-, Dienst- oder Auftragsverhältnis mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern von ganzRein Sauberkeitsprofis einzugehen – weder während der bestehenden Vertragslaufzeit noch innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, so ist er verpflichtet, an ganzRein Sauberkeitsprofis eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens einem Drittel des Jahresvertragswertes zu zahlen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Dienstleisters bleiben hiervon unberührt.